Einleitung
Eine Mehrfachnutzung von Verwaltungsdaten ist dann möglich, wenn bekannt ist, wer über welche Datensammlungen verfügt. Zudem müssen die Daten harmonisiert sein: Alle Ämter sollten mit denselben Kategorien und Codelisten arbeiten – also etwa dieselben Listen mit Gemeindenamen oder Berufsbezeichnungen verwenden. Eine gute Zusammenarbeit ist unabdingbar für eine erfolgreiche Harmonisierung: Es muss definiert werden, welche Organisation etwa eine Codeliste verantwortet. Alle anderen pflegen die entsprechende Liste nicht selber, sondern übernehmen sie von der zuständigen Stelle.
Genau dies ist mit der I14Y-Interoperabilitätsplattform möglich: Zusätzlich zu den beschreibenden Metadaten beinhaltet die Plattform strukturelle Metadaten. Diese beschreiben die einzelnen Elemente einer Datensammlung. Jedes Element basiert auf einem eindeutig definierten Konzept, zum Beispiel einer Codeliste. Die Konzepte brauchen nur einmalig von der zuständigen Stelle erfasst zu werden. Andere Organisationen verwenden sie zur Beschreibung ihrer strukturellen Metadaten wieder.
Die einzelnen Behörden profitieren somit von der Arbeit der jeweils anderen. Möglich wird auch etwa, dass ein privates Umfrageinstitut dieselben Kategorien oder Ausprägungen verwendet, die eine staatliche Stelle einsetzt. Dadurch werden nachträgliche Harmonisierungsarbeiten überflüssig. Und in vielen Fällen wird die Datenqualität besser.
Auf diese Weise hilft die I14Y-Interoperabilitätsplattform dabei, das Schweizerische Datenökosystem semantisch zu harmonisieren. Die Metadaten – insbesondere die Codelisten – lassen sich automatisiert über elektronische Schnittstellen (APIs) abrufen. Dies ermöglicht es, die Plattform an beliebige Systeme und Applikationen anzubinden.
Was bedeutet I14Y?
Unnötig viel tippen – das läuft vielen Informatikern zuwider. Deshalb lieben sie Abkürzungen. Insbesondere für lange und komplizierte Ausdrücke, bei denen man sich gerne vertippt. Wie etwa bei interoperability. In der Softwareentwicklung wird dieses englische Wort deshalb oftmals mit I14Y abgekürzt. Dabei beschreibt die Zahl 14, die auf den Anfangsbuchstaben folgt, die Anzahl ausgelassener Zeichen. Angehängt wird lediglich noch der letzte Buchstabe. Weitere Beispiele für so genannte Numeronyme: a11y (accessibility), i18n (internationalization) und o11y (observability).Auf der I14Y-Interoperabilitätsplattform wird zudem ein Verzeichnis von elektronischen Behördenleistungen wie Webapplikationen und Apps aufgebaut. Dieses gibt einen Überblick über das Angebot der öffentlichen Verwaltung. Und es erleichtert den Dialog zwischen den Betreiberinnen und Betreibern der jeweiligen Dienstleistung sowie den Nutzerinnen und Nutzern.
Entwickelt und betrieben wird die Plattform von der Interoperabilitätsstelle (IOS) in der Abteilung Interoperabilität und Register (IOR) des Bundesamts für Statistik. Gesetzlich geregelt wird der Betrieb der Plattform im Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG).
Art. 14 Interoperabilitätsplattform
Das Bundesamt für Statistik betreibt im Internet eine öffentliche Plattform, auf der insbesondere folgende Informationen direkt oder über Referenzierung in elektronischer Form leicht zugänglich sind:
a. die Metadaten von strukturierten elektronischen Datenbeständen der Bundesverwaltung einschliesslich der Metadaten von Open Government Data nach Artikel 10;
b. ein Verzeichnis der Schnittstellen nach Artikel 13 sowie der zu deren Nutzung notwendigen Informationen, sofern die Informationssicherheit nicht gefährdet ist;
c. eine Übersicht über die elektronisch verfügbaren Leistungen der Behörden.
Der Bundesrat regelt, welche Metadaten zu veröffentlichen sind. Er kann das Bundesamt für Statistik ermächtigen, im Einvernehmen mit der Bundeskanzlei die Form der Metadaten zu regeln.
Die Kantone können ihre Metadaten, Schnittstellen und Anwendungen unter den Voraussetzungen von Artikel 11 Absätze 3 und 4 auf der Plattform zugänglich machen.
Die I14Y-Interoperabilitätsplattform steht seit Sommer 2021 zur Verfügung und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Sie richtet sich in erster Linie an Bund, Kantone und Gemeinden sowie an die Forschung. Da Verwaltung und Unternehmen eng zusammenarbeiten, steht sie auch Unternehmen offen. Öffentlich publizierte Inhalte können auch von Unternehmen und den Bürgerinnen und Bürgern eingesehen und genutzt werden.